Englisch term
collateral warranty
ich weiß, dieser Ausdruck hat schon einen Eintrag, nur scheint der mir hier nicht zu passen.
In einem gewerblichen Mietvertrag aus der Schweiz werden zunächst die Gewährleistungspflichten des Vermieters gegenüber der Mieterin geregelt und dann, so verstehe ich das, die Gewährleistungen Dritter gegenüber der Mieterin in Bezug auf Leistungen, für die sie vom Vermieter in Erfüllung seiner Pflichten ggü. der Mieterin beauftragt wurden. Der Passus lautet:
"Landlord shall also provide *Collateral Warranties* in connection with Landlord’s Work for a period of xxx from the date that Landlord delivers Landlord’s Work (or any portion thereof) to Tenant."
Ausgehend von den Erklärungen hier https://www.designingbuildings.co.uk/wiki/Definition_of_coll... und hier https://www.designingbuildings.co.uk/wiki/Definition_of_coll... ist mein aktueller Versuch: "Der Vermieter verpflichtet sich darüber hinaus zur Beibringung von Gewährleistungen Dritter (Collateral Warranties) im Zusammenhang mit den Vermieterarbeiten für einen Zeitraum von XXX ab dem Tag, an dem der Vermieter die gesamten Vermieterarbeiten oder Teile davon an die Mietpartei geleistet hat."
Meint ihr, dass das so passt, oder gibt es vielleicht eine (idealerweise in der Schweiz) eingeführte Bezeichnung für den Ausdruck?
Bin für jeglichen Hinweis dankbar :-)
3 | Einstandspflicht/erklärungen (AT: Vertragsbestimmung mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) | Adrian MM. |
Proposed translations
Einstandspflicht/erklärungen (AT: Vertragsbestimmung mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)
'collateral warranties' had been used to get around the privity of contract (Vertragsverhätnis' but sometimes the privity of estate rule: DEU Mietverhältnis AUT Bestandverhältnis (Mietverhältnis nur noch mit dem Vermieter-Mieter und mit keinem/r Untermieter/in (trotz des gegenständlichen Landlord-Tenant gew. Mietvertrags paßt nicht in diesen Kontext).
Cut to the UK Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 and Austrian Vertrag zugunsten Dritter§§ 881, 882 ABGB -> Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch.
What are Collateral Warranties? In UK law, there is a doctrine of privity of contract which prevents a person who is not a party to a contract from enforcing a term of that contract.
UK Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 : ...Subject to the provisions of this Act, a person who is not a party to a contract (a “third party”) may in his own right enforce a term of the contract if—
http://www.proz.com/kudoz/english-to-german/law-contracts/4165184-collateral-warranty-agreement.html
Eine Einstandspflicht würde ja eine Verpflichtung des Vermieters zur Gewährleistung für die Arbeiten seiner Vertragspartner bedeuten. Hier scheint mir aber gemeint zu sein, dass der Vermieter dafür sorgt, dass seine Vertragspartner ggü. dem Mieter eine Gewährleistungsverpflichtung abgeben. |
Discussion
schreit förmlich nach einer Neufassung. "Vermieterarbeiten" geht gar nicht, die Arbeiten werden auch nicht "an ... geliefert", und "Beibringung" sollte durch eine Neuformulierung umgangen werden.
Ich denke, Du bist übermüdet. Lieb gemeinte kollegiale Anmerkung.
"A collateral warranty is a document normally designed to give contract rights to another party with an interest in a building development, but who has no rights under the main client contract."
https://www.professionalindemnity.co.uk/site/guides/guide-to...
Was "tenant" betrifft, ist die Verbindung auch in meinem ersten Link zu finden:
"In a simple construction project, an employer may contract with a contractor to carry out building works. Those two parties usually have a clear contractual relationship.
However, construction projects invariably involve a wide range of parties with an interest in the development (funders, purchasers, tenants for example) and also those involved in the works (contractors and consultants)."
Der einzige Grund, davon abzuweichen, wäre womöglich, dass es sich hier um einen nicht-muttersprachlich verfassten Text handeln könnte. Aber wie du auf bspw. akzessorische Sicherheiten (Bürgschaften etc.) kommst, erschließt sich mir nicht. Das gibt mEn auch der kurze Text nicht her.
Grüße
Ohne mehr Kontext ist das schwer zu beurteilen, aber es könnte sich auch einfach um zusätzliche/akzessorische/Neben-Garantien seitens des Vermieters handeln. Werden denn diese warranties nachfolgend noch aufgelistet?
https://www.hilldickinson.com/insights/articles/collateral-w...
https://www.myerson.co.uk/news-insights-and-events/collatera...
Was KudoZ betrifft, kommst du da tatsächlich zu einer Ersteinschätzung; musst mit Google das Ganze suchen, nicht das interne System verwenden und dich ein bisschen "durchklicken":
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zugunsten_Dritter
Da du die Schweiz wolltest:
https://law.ch/lawinfo/vertrag-vertragsrecht/erfuellung-der-...
Die Sonderform davon ist der VSD:
https://www.juraexamen.info/ubersicht-vertrag-mit-schutzwirk...
Allerdings: "Auf der Rechtsfolgenseite gewährt der VSD – anders als der echte Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) – keinen Anspruch auf die Leistung. Der VSD ist stets nur auf Schadensersatz gerichtet..."
[ibid.]
Ist anhand des Kontextes zu beurteilen. Mit "Einstandspflicht" hat das allerdings mEn wenig zu tun; ganz anderes Konzept.
Beste Grüße